Abstracteinreichung
Abstracteinreichung Freie ReferentInnen
Die Abstracteinreichung steht nicht mehr zur Verfügung. Wir danken Ihnen für die zahlreichen Anmeldungen Ihrer Beiträge.
Richtlinien / Leitfaden zur Abstracteinreichung und -bewertung
Das Wissenschaftliche Komitee bittet Sie, die folgenden Richtlinien bei der Erstellung des Abstracts einzuhalten!
Der Einsendeschluss für die Abstracteinreichung wurde bis zum 15.05.2024, 24.00 Uhr MEZ, verlängert!
Die Benachrichtigung der AutorInnen über Annahme oder Ablehnung Ihrer Anmeldung erfolgt bis Ende August 2024.
Wissenschaftlicher Vortragswettbewerb - Research-for-Safety
Von der Jury werden die jeweils besten 6 Abstracts aus den Bereichen "Grundlagenorientierte Forschung" und "Klinische Forschung" für zwei Vortragswettbewerbe nominiert, Vortragszeit je 20 Minuten (10 Minuten Vortrag, 10 Minuten Diskussion). Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die jeweils besten wissenschaftlichen Beiträge werden prämiert.
Präsentationsform der zugelassenen Abstracts
Basierend auf der Punktebewertung der Abstracts durch die GutachterInnen werden aus den weiteren 20 - 30 besten Abstracts mit der höchsten Punktzahl thematisch kohärente Vortragssitzungen gebildet, d.h. dass diese Abstracts nicht als ePoster sondern als „Freie Vorträge“ präsentiert werden. Die Erstellung eines ePosters ist nicht notwendig. Die Vortragszeit beträgt 15 Minuten (10 Minuten Vortrag, 5 Minuten Diskussion). Alle weiteren Abstracts werden als ePoster zugelassen, die im Rahmen moderierter ePosterbegehungen von den ErstautorInnen an Terminals in der ePosterausstellung als Kurzvortrag vorgestellt werden. Für die jeweilige Präsentation eines ePosters sind 7 Minuten (3 Minuten Präsentation, 4 Minuten Diskussion) vorgesehen. Details zur Anfertigung eines ePosters werden den jeweiligen ePosterautorInnen rechtzeitig übermittelt. Ein Poster in Papierform muss nicht erstellt werden.
Richtlinien zur Abfassung eines Abstracts
A) Hinweise zur Gestaltung des Abstracts
Das Abstract muss so abgefasst sein, dass nachfolgende Richtlinien eingehalten werden.
Allgemeiner Aufbau:
Grundlage ist eine mit Literaturhinweisen unterlegte aktuelle Übersichtsarbeit.
Die Darlegung der theoretischen Grundlagen dient der Untermauerung der praktischen Schlussfolgerungen und darf nicht zum Selbstzweck werden, so dass nicht hinreichend gesicherte sowie klinisch nicht relevante Aspekte entbehrlich sind.
Die Einleitung soll kurz und prägnant in das Thema einführen und dabei die klinische Relevanz beleuchten.
Zur Verbesserung von Übersicht und Lesbarkeit ist der Text durch hierarchisch schlüssige Überschriften eindeutig und inhaltlich nachvollziehbar zu gliedern.
„Verlorene Absätze“ außerhalb der Überschriftenhierarchie sind zu vermeiden – das heißt, dass auf eine Überschrift entweder ein Text ohne Unterüberschriften folgt oder alle folgenden Abschnitte eine eigene Unterüberschrift tragen.
Zusammenfassende, einheitlich gestaltete Tabellen und exemplarische Abbildungen dienen der didaktischen Aufbereitung des Textes.
Aufzählungen erfolgen mit Punkt (nicht Spiegelstrich) und ohne Einzug – wie in diesem Text. Bitte keine automatische Aufzählung benutzen.
Abkürzungen sind bei der ersten Verwendung zu erläutern (falls englisch ausbuchstabiert auch mit deutscher Übersetzung).
Alle Abstracts müssen in Übereinstimmung mit den „Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals“ des International Committee of Medical Journal Editors (www.icmje.org) erstellt worden sein. Grundsätzlich dürfen nur Abstracts eingereicht werden, die noch nicht anderweitig in ihrer Gesamtheit oder in Teilen eingereicht oder veröffentlicht wurden und für die die/der erstgenannte AutorIn das Urheberrecht sowie alle Verwertungsrechte besitzt.
Die Zitierweise richtet sich nach den Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals (www.icmje.org). Für die NutzerInnen der Literaturverwaltungssoftware Citavi stehen unter dem Namen der Zeitschrift A&I die Richtlinien als Zitationsstil auf www.citavi.com zur Verfügung. Sofern vorhanden, bitten wir um Angabe des DOI, der PubMed-ID sowie der PMCID.
Abkürzungen sind bei ihrem ersten Auftreten im Text auszuschreiben (sofern es sich nicht um gängige metrische Einheiten handelt). Titel, Überschriften und Zusammenfassung dürfen keine Abkürzung enthalten. Geschützte Warennamen, Handels- und Gebrauchsnamen müssen als solche gekennzeichnet werden. Es sollte daher der international empfohlene Freiname von verwendeten Arzneimitteln angegeben und das eingetragene Warenzeichen in Klammern nachgestellt werden bzw. bei der technischen Ausstattung der Name und die Adresse des Herstellers angeführt werden.
Bei mehr als sechs AutorInnen ist die Auflistung ab der/dem 6. AutorIn durch ein nachfolgendes „et al“ (deutsche Literaturstelle: … et al: / englische Literaturstelle: …, et al:) abzuschließen.
Sprachliche Gestaltung:
Bei der sprachlichen Gestaltung ist auf Prägnanz, Vermeidung umständlicher Satzkonstruktionen und Beschränkung auf das Wesentliche zu achten.
Prägnante Kürze wird vielfach durch den Gebrauch des Verbs statt des Substantivs erzielt; so heißt es statt „Adrenalin führt zu einer Steigerung der Herzfrequenz“ besser „Adrenalin steigert die Herzfrequenz“.
Weiter ist auf unnötige Füllwörter („wie z. B.“ statt „z. B.“) und begriffliche Doppelungen („Grundprinzip“ statt „Prinzip“, „Unkosten“ statt „Kosten“, „systolischer Blutdruck“ statt „systolischer Druck“) zu verzichten.
Unnötige Anglizismen sind zu vermeiden – „Polytraumaversorgung“ statt „Polytraumamanagement“ (da schwingt die Sorge mit), „Atemwegssicherung“ statt „Atemwegsmanagement“ (denn auf die Sicherung kommt es an), ggf. auch „Behandlungsergebnis“ statt „Outcome“ (was nicht so technokratisch klingt).
B) Einreichung
Bei der Einreichung muss das Abstract einer von vier Kategorien zugeordnet werden:
- Klinische Forschung
- Grundlagenorientierte Forschung
- Ethik/ Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Fallberichte
Die Zuordnung der Abstracts dient der späteren Zuteilung zu den Wissenschaftlichen Vortragswettbewerben.
Einreichungen aus der Kategorie 1) Klinischer Forschung und 3) Ethik/Aus-, Fort- und Weiterbildung sind im Wettbewerb um den Wissenschaftlichen Vortragswettbewerb „Klinische Forschung“.
Einreichungen aus der Kategorie 2) Grundlagenorientierte Forschung sind im Wettbewerb Wissenschaftlichen Vortragswettbewerb „Grundlagenorientierte Forschung“.
Einreichungen in der Kategorie 4) Fallberichte werden nicht für den Wissenschaftlichen Vortragswettbewerb berücksichtigt und müssen Neuerungen oder wichtige Erkenntnisse für das klinische Handeln beinhalten.
C) Allgemeine Hinweise
Es sollen nur bislang unveröffentlichte Ergebnisse eingereicht werden (Ausnahme: Würzburger Arbeitstage der DGAI).
Das Abstract kann sowohl in Deutsch als auch in Englisch verfasst werden.
Im Abstract muss bei klinischen Studien auf die Zustimmung der Ethik-Kommission und bei tierexperimentellen Untersuchungen auf das Einverständnis der Genehmigungsbehörde unter Angabe des Aktenzeichens/Geschäftszeichens o.ä. hingewiesen werden ansonsten wird das Abstract abgelehnt.
D) Begutachtung der eingereichten Abstracts
Die Begutachtung der eingereichten Abstracts erfolgt durch die GutachterInnenkommission. Alle vollständigen Abstracts werden anonymisiert, mit einer Nummer verschlüsselt und mind. fünf GutachterInnen zur Begutachtung zugesendet. Jedes Abstract soll mit einer Punktzahl von 1 (ungenügend) bis 10 (hervorragend) beurteilt werden. Eine Stimmenthaltung ist bei Befangenheit geboten (BegutachterIn und AutorIn arbeiten an der gleichen Institution oder haben in den letzten fünf Jahren gemeinsam publiziert oder Drittmittel eingeworben).
Ein durchschnittlicher Punktewert von kleiner gleich 4 führt automatisch zur Ablehnung des Abstracts.
Das Wissenschaftliche Komitee weist darauf hin, dass Abstracts, die inhaltlich oder formell den Anforderungen nicht entsprechen, abgelehnt werden müssen.
Die Benotung des Abstracts erfolgt nach Gesichtspunkten von Inhalt und Verständlichkeit. Folgende Hinweise dienen den GutachterInnen als Leitfaden zur Bewertung:
- Gibt der Titel des Abstracts den Kern der Arbeit korrekt wieder?
- Ist das Abstract gut lesbar/verständlich? Gibt es eine klare Struktur?
- Ist das Ziel der Studie klar formuliert?
- Ist die Fragestellung relevant und neu?
- Sind die Methoden zur Beantwortung der Fragestellung korrekt gewählt und durchgeführt? Sind Methoden, Ergebnisse korrekt und verständlich beschrieben?
- Enthält das Abstract Daten, und werden diese mit angemessenen Methoden statistisch analysiert und präsentiert?
- Sind die aus den Daten gezogenen Schlussfolgerungen gerechtfertigt?
- Werden die eigenen Befunde angemessen in den Kontext publizierter Daten eingeordnet?
- Trägt die Arbeit signifikant zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bei?
E) Sonstige Hinweise
Mit Abgabe seines Abstracts überlässt die/der Einreichende unentgeltlich alle Rechte der Weiterverwertung gleich welcher Art dem Veranstalter. Ungeachtet dessen, verbleibt ihr/ihm die Möglichkeit der Weiterverwertung nach eigenem Bedarf.
Abstracts, die nicht den vorgenannten Richtlinien entsprechen, werden den AutorInnen zur Überarbeitung mit entsprechenden Hinweisen übersandt. Sollte eine Überarbeitung nicht erfolgen, wird dem Abstract die Zulassung entzogen und kann anlässlich des DGAI Jahreskongresses 2024 nicht präsentiert werden.
Gegebenenfalls behält sich der Herausgeber vor, fehlerhafte Abstracts ohne Rücksprache abzuändern.
Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den AutorInnen. Somit gewährleisten die AutorInnen, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.
Darüber hinaus liegt der/dem AbstracteinreicherIn das Einverständnis aller genannten Personen vor, die personenbezogenen Daten (wie Name, Klinik, Adresse, Emailadresse) einzureichen bzw. zu veröffentlichen.
ÄrztInnen in Weiterbildung (DGAI-Mitglieder), die ein Abstract präsentieren, werden in Anerkennung ihres wissenschaftlichen Engagements von den Kongressgebühren befreit.
F) Offenlegung finanzieller Interessen der AutorInnen
Im Namen der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) bitten wir Sie um Offenlegung möglicher Interessenskonflikte gegenüber den TeilnehmerInnen des DGAI Jahreskongresses 2024.
Hierzu werden Sie gebeten, evtl. finanzielle/wirtschaftliche Verflechtungen im Vorfeld bekannt zu geben.
Dies erfolgt mit den nachfolgenden Parametern:
BeraterIn (B): Kommerzielle Vergütung oder Unterstützung der Autorin / des Autors in den letzten drei Jahren in Form von Beratungsverträgen (Mitgliedschaft in Gremien, Beiräten, Aufsichtsräten etc.)
EigentümerIn (E): Eigentümerinteresse an Arzneimittel/Medizinprodukten (z.B. Patent, Urheberrecht, Verkaufslizenz, etc.)
InvestorIn (I): Finanzielles Interesse an Firmen, die eine beschriebene Ausrüstung, ein Verfahren oder Produkte liefern (z.B. Aktienbesitz, AnteilseignerIn etc.)
MitarbeiterIn (M): Finanzielles Interesse bei der Produktvermarktung (MitarbeiterIn des Produktherstellers)
Produkt (P): Finanzielles Interesse bei der Ausrüstung, dem beschriebenen Verfahren und/oder dem beschriebenen Produkt (z.B. Forschungsunterstützungen, ReferentInnen-Honorare, Reisekostenunterstützungen, Stipendien etc.)
Keine (K): Keine Interessenskonflikte; keine kommerzielle Unterstützung der vorgelegten Arbeit in irgendeiner Form
Darüber hinaus ist das Unternehmen bei dem jeweiligen Parameter namentlich zu benennen.
Die finanziellen/wirtschaftlichen Verflechtungen werden vor der Präsentation (Titel des Abstracts und Name der/des Autorin/Autors sowie dessen Zuordnung „wie vorstehend“) angezeigt.